Rechtsprechung
RG, 03.02.1925 - VI 274/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie gestaltet sich die Rechtslage des Verkäufers, der nach ergebnislosem Ablauf einer dem säumigen Käufer gemäß § 326 BGB. gesetzten Frist die Ware nach den Vorschriften des § 373 HGB. versteigern läßt, dabei selbst den Zuschlag erhält und Vergütung des Unterschieds zwischen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Deckungsverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 110, 155
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 21.05.1909 - II 356/09
1. Zum Begriffe "Zubereitungen" im Sinne von § 3 des Brausteuergesetzes. 2. …
Auszug aus RG, 03.02.1925 - VI 274/24
Soll das Ergebnis einer gemäß § 373 bewirkten Versteigerung der Berechnung des Schadens, dessen Ersatz der Verkäufer begehrt, zugrunde gelegt werden, so kommt es lediglich als ein Bestandteil der Schadensrechnung in Betracht, und als solcher ist der Selbsthilfeverkauf nicht anders zu würdigen, als jedes sonstige Element der Schadensberechnung (vgl. RGZ. Bd. 53 S. 14 flg., Bd. 57 S. 107, Urteil II 356/09 vom 1. April 1910, teilweise abgedruckt Leipz. Zeitsch. 1910, Sp. 460 Nr. 3; Staub-Koenige HGB. Anm. 30 im Anh. zu § 374).
- BGH, 12.07.1963 - IV ZR 314/62
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 115/65
Auslegung einer Akkreditivvereinbarung - Sukzessivlieferungsvertrag über schnell …
Die Versteigerung stellt sich als Deckungsverkauf im Sinne des Urteils RGZ 110, 155, 157 dar. - BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 290/57
Rechtsmittel
Bei dieser Rechtslage stellt sich, wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt, der freihändige Verkauf der Ware vom 27. Oktober 1954 als Deckungsverkauf (i.S. von RGZ 110, 155, 157) im Rahmen der von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages dar.